Jugendschutz

Der Verkauf und die Abgabe alkoholischer Getränke erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

Der Verkauf von Wein und weinähnlichen Erzeugnissen (z. B. Likörwein, Schaumwein) erfolgt ausschließlich an Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben.
Der Verkauf von Spirituosen sowie spirituosenhaltigen Getränken erfolgt ausschließlich an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Mit der Abgabe einer Bestellung bestätigt der Käufer, dass er das jeweils gesetzlich vorgeschriebene Mindestalter erreicht hat. Der Verkäufer behält sich vor, eine Altersprüfung durch geeignete Maßnahmen (z. B. Altersverifikation bei Bestellung, Identitätsprüfung bei Lieferung) durchzuführen.

Eine Abgabe von alkoholischen Produkten an Minderjährige ist ausgeschlossen. Bei Zweifeln über das Alter erfolgt keine Auslieferung der Ware.

Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass nur er selbst oder eine zur Entgegennahme berechtigte, volljährige Person die Lieferung entgegennehmen kann.