Verreisen mit Wein im Gepäck – kein Problem! Das sollten Sie beachten.

in dh.WeinBlog

Ob als kleines Mitbringsel aus der Heimat oder als heimatlichen Genuss auf der Urlaubsterrasse, für ein paar Fläschchen Wein findet sich sicherlich noch ein Plätzchen im Reisekoffer. Wir sagen Ihnen was Sie beim Reisen mit Wein beachten sollten.

 

Reisen mit Wein innerhalb der EU:

Grundsätzlich gibt es Richtlinien der Europäischen Union für die Einfuhr von alkoholischen Getränken zu persönlichem Gebrauch, die von den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden können. Bei Reisen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten dürfen für den persönlichen Gebrauch in der Regel 90 Liter Wein (davon höchsten 60 Liter Schaumwein) mitgeführt werden. Diese Mengen sind jedoch, wie gesagt, lediglich Richtwerte und können je nach Land und den geltenden Zollbestimmungen variieren. Überprüfen Sie daher die von den Zollbehörden des EU-Landes, in das Sie reisen, angegebenen Höchstmengen.

 

Reisen mit Wein außerhalb der EU:

Bei Reisen aus einem EU-Land in ein Nicht-EU-Land gelten normalerweise individuelle Zollfreigrenzen für Alkohol, die je nach Land unterschiedlich sind und in der Regel deutlich unter den innerhalb der EU festgesetzten Freigrenzen liegen. Bitte beachten Sie auch, dass diese Freigrenzen von Land zu Land stark variieren und sich auch ändern können. Es ist wichtig, die aktuellsten Informationen direkt von den zuständigen Behörden einzuholen, um etwaige Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden. Die besten und genauesten Informationen erhalten Sie, indem Sie die offiziellen Zoll- und Einfuhrbestimmungen des jeweiligen Landes konsultieren, in das Sie reisen möchten.

Wenn die Zollbehörden den Verdacht haben, dass Sie Waren mitführen, die nicht für den persönlichen Bedarf sondern zum Wiederverkauf bestimmt sind, müssen Sie möglicherweise anhand einer Quittung oder Rechnung nachweisen, dass sie tatsächlich für den persönlichen Bedarf bestimmt sind. Wenn Sie dies nicht ausreichend nachweisen können, werden Sie in Ihrem Zielland unter Umständen zur Entrichtung von Verbrauchsteuern aufgefordert, oder Ihre Waren könnten beschlagnahmt werden.

Jetzt stehet einem weinvergnüglichen Urlaub nichts mehr im Weg. Wir wünschen eine gute Reise!


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